Abfälle werden in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unterschieden. Gefährliche Abfälle sind die Abfälle, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden. Diese Rechtsverordnungen basieren auf Anhörung von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden und der Gemeinden und Gemeindeverbände. Alle übrigen Abfälle gelten als nicht gefährlich.