Immissionsschutz beinhaltet den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Gewässern, der Atmosphäre sowie wichtiger Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Strahlen, ...).
Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ist davor zu schützen, dass Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen von diesen Anlagen ausgehen. Eine weitere Aufgabe des Immissionsschutzes ist die Vorbeugung vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Beispielsweise müssen Lärmausbreitungen, Lärmprognosen und gesundheitliche Auswirkungen bereits während der Planungsphase von Verkehrsprojekten untersucht werden.